Die Schulzahnpflege wird von den Zuger Gemeinden organisiert. Dank dem motivierten Einsatz der Zuger Zahnärztegesellschaft wird der Schulzahnpflegedienst auch in Zukunft weitergeführt, nachdem die Gemeinden nach der Jahrtausendwende in einer Sparoffensive die Schulzahnpflege abbauen wollten. Die Schulzahnpflege ermöglicht den Schülern ein gesundes, kariesfreies Gebiss.

Die Reglemente und Verordnungen über den Schulzahnarztdienstdefinieren in jeder Gemeinde (Übersicht) föderalistisch die Zusammenarbeit sowie die Pflichten der Vertragspartner: Eltern, Gemeinde und Zahnarzt.

Die Schulzahnpflegeinstruktorinnen garantieren in jeder Gemeinde die Prophylaxe durch Schulbesuche. Sie besuchen den Kindergarten drei mal pro Jahr und die 1. bis 4. Primarstufe zwei mal jährlich.

Die Massnahmen der Schulzahnpflege gelten für Kindergartenschüler sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte zivilrechtlichen Wohnsitz in einer Zuger Gemeinde haben. Alle Kinder und Jugendlichen erhalten von der Gemeinde einen Gutschein für einen jährlichen obligatorischen Zahnarztuntersuch beim Zahnarzt ihrer Wahl. Im zahnärztlichen Untersuch sind auch die Zahnreinigung und die Zahnfluoridierung eingeschlossen.

Der Schuluntersuch wird ab August 2018 zum UV-Tarif CHF 1.00 vergütet. Nachfolgende Behandlungen werden zum Privattarif, bei Kindern mit Sozialhilfe und Asylfürsorge zum Sozialtarif CHF 1.00 abgerechnet. Die Gutscheine dieser Kinder sind mit einem entsprechenden Vermerk gekennzeichnet. Übersteigen die Behandlungskosten den Betrag von CHF 1’000.- sollte generell ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Das Honorar für den zahnärztlichen Untersuch wird dem Zahnarzt nur gegen Einlösung des Gutscheins von der Gemeinde bezahlt. Die Gemeinde übernimmt den Arbeitgeberanteil der AHV- und ALV-Beiträge.